vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Schützen Sie Ihre Software vor Software-Piraterie - mit sevLock 1.0 DLL!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2024
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
Re: Weitere Instanz der Anwendung 
Autor: Manfred X
Datum: 14.08.17 13:31

Hallo!

Wieso wird eine zweite Instanz benötigt?
Was ist gemeint mit, die zweite Instanz soll "völlig unabhängig davon"
"ungehindert" ein Fenster öffnen können? Unabhängig in welcher Hinsicht?
Wie ist diese "bestimmte Personengruppe" definiert?
Über die Windows-Anmeldung? Gibt es programmspezifische Nutzergruppen?

Zielt die Frage auf Datensicherheit? Auf Vermeidung programmtechnischer
Probleme (z.B. Zugriffs-Konflikte)? Oder worauf sonst?
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Weitere Instanz der Anwendung1.599msSuper14.08.17 11:36
Re: Weitere Instanz der Anwendung872Manfred X14.08.17 13:31
Re: Weitere Instanz der Anwendung879msSuper14.08.17 14:52
Re: Weitere Instanz der Anwendung874Manfred X14.08.17 19:40
Re: Weitere Instanz der Anwendung1.082msSuper15.08.17 08:44
Re: Weitere Instanz der Anwendung784sv0001015.08.17 17:47
Re: Weitere Instanz der Anwendung847HenryV15.08.17 15:30
Re: Weitere Instanz der Anwendung887msSuper16.08.17 07:52
Re: Weitere Instanz der Anwendung772Blackbox16.08.17 20:33
Re: Weitere Instanz der Anwendung848msSuper21.08.17 13:14

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2024 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel